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Anschlag kein Fall für Karlsruhe

KARLSRUHE afp ■ Bei den mutmaßlichen Urhebern des Brandanschlags auf die Düsseldorfer Synagoge handelt es sich nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft um Einzelgänger. Die beiden arabischstämmigen Verdächtigen hätten nicht im palästinensischen Auftrag gehandelt und seien auch nicht von palästinensischen Gruppen unterstützt worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Auch Anhaltspunkte für ein rechtes Motiv für den Brandanschlag hätten sich nicht bestätigt. Daher gab die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurück. Bei dem Anschlag auf die Synagoge in der Nacht zum 3. Oktober war geringer Sachschaden entstanden. Laut Bundesanwaltschaft handelte es sich um einen „persönlichen Racheakt“, begangen „aus Wut und Verärgerung über die israelische Politik gegen Palästinenser im Gaza-Streifen“.

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