: Kein Geld für Safwan Eid
Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt Erhard Rex hat den Schadensersatzanspruch Safwan Eids wegen seiner Prozesse um die Brandstiftung in dem Flüchtlingswohnheim in der Lübecker Hafenstraße abgelehnt. Eine Amtspflichtverletzung des damals zuständigen Staatsanwaltes sei nicht zu erkennen, sagte der Pressesprecher des Generalstaatsanwalts, Heinz Döllel, gestern auf Anfrage. Bei dem Brand waren zehn Menschen getötet und 38 verletzt worden. Eids Anwälte hatten vom Land 33.000 Mark Schadensersatz wegen „gröblicher Amtspflichtverletzung“ der zuständigen Staatsanwälte und Richter und Verfolgung eines Unschuldigen gefordert. Eid war sowohl vom Landgericht Lübeck als auch vom Landgericht Kiel vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. lno
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