: Biomasseverordnung als Faustpfand
Obwohl der Entwurf längst vorliegt, lässt die Ausweitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf sich warten
FREIBURG taz ■ Blockade im Dreierpack: Seit Monaten stemmt sich Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) gegen die Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK); zugleich propagiert er ein Ende der 100.000-Dächer-Solarförderung. Und jetzt verzögert er auch noch die Biomasseverordnung – und hemmt damit Investitionen in Milliardenhöhe.
Die Biomasseverordnung ist gesetzliche Grundlage für die energetische Nutzung von Holz, speziell von Althölzern. Zwischen den Regierungsfraktionen wie auch den betreffenden Ministerien ist die Verordnung längst abgestimmt. Müller müsste das Gesetz lediglich an den Bundesrat weiterleiten, der aufgrund frühzeitiger Einbindung der Länder nichts mehr dagegen einzuwenden haben dürfte.
Doch Müller blockt. Es sei offensichtlich, dass er die Biomasseverordnung „als Faustpfand für seine verfehlte KWK-Politik“ in der Hand behalten wolle, sagt Markus Kurdziel, wissenschaftlicher Koordinator der Bundestagsgrünen. Im Wirtschaftsministerium spricht man dagegen von „fachlichen Gründen“, die für die Verzögerung verantwortlich seien. Im Detail wolle man dazu nicht Stellung nehmen.
Leidtragende des Machtspiels sind eine Vielzahl von Investoren, die Kraftwerke auf Biomassebasis planen und dabei unabdingbar auf die Biomasseverordnung angewiesen sind. Kurdziel spricht von einem auf Eis liegenden Investitionsvolumen von vielen Milliarden Mark. Etwa 20 Kraftwerke würden in Deutschland voraussichtlich entstehen, sobald die Rahmenbedingungen festgeschrieben seien. Bei einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 25 Megawatt werden diese jährlich eine Milliarde Kilowattstunden Strom erzeugen, heißt es im Umweltministerium.
Um dieses Ziel zu erreichen, legt die Biomasseverordnung künftig auch für Kraftwerke auf Basis von Altholz eine Vergütung von 17 bis 20 Pfennig je Kilowattstunde Strom fest – das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird dann auch für die Altholzverbrennung gelten. Die Anlagen müssen allerdings die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten und einen festgelegten elektrischen Mindestwirkungsgrad erreichen.
Doch im Moment können die Investoren nur warten. Vor Mai wird das Gesetz nicht in Kraft treten können. Kurdziel lässt sich nicht entmutigen: „Die Grünen werden sich weiter dafür einsetzen, der Biomasse den ihr zustehenden Rang in der Energieversorgung zu verschaffen“.
BERNWARD JANZING
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