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In Todesangst versetzt

■ Zwei Rechtsextreme wegen Überfalls zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt

Das Jugendschöffengericht Elmshorn hat am Dienstag zwei Rechtsextremisten wegen eines Überfalls auf einen Schwarzen zu jeweils zehn Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen sie je 750 Mark Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen. Die beiden 20-jährigen Skinheads hatten am 19. August 2000 auf dem Jahrmarkt in Barmstedt im Kreis Pinneberg grundlos einen 32-jährigen schwarzen Deutschen verprügelt. Der Mann erlitt Prellungen und Schürfwunden.

Die Angeklagten standen zur Tatzeit unter Bewährung. Sie waren vier Monate vor der Tat zu sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil sie einen Jogger provoziert und anschließend bewusstlos geschlagen hatten. Auch diesmal hatten sie ihr Opfer vor der Tat in Todesangst versetzt. „Sie wollten ihn provozieren und dann verprügeln, um anschließend Notwehr zu beanspruchen“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung: „Doch das zieht bei Gericht nicht.“

Die Prozessbeteiligten waren sich einig, dass die Angeklagten nicht ins Gefängnis sollten. Im Jugendrecht werde eine Strafe ausschließlich aus erzieherischen Gründen ausgesprochen: „Die erzieherische Idee des Gerichts war, den Angeklagten klar zu machen, dass ihr menschenverachtendes Verhalten von der Gesellschaft nicht geduldet wird“, so die Richterin. Die Angeklagten sollten nicht durch harte Strafen in die „rechte Ecke“ abgedrängt werden. Beide hatten vor Gericht erklärt, sich zwischenzeitlich aus der rechten Szene gelöst zu haben. Sie hatten jedoch bis zum Schluss „kein echtes Wort des Bedauerns gesagt“, so das Fazit der Richterin. lno

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