: Im Knast geständig?
Die Aussagen eines Mitgefangenen belasten den mutmaßlichen Brandstifter von Enschede schwer
BERLIN taz ■ Der Enscheder André de V., der wegen des Verdachts der Brandstiftung in Untersuchungshaft sitzt, soll einem Mitgefangenen gegenüber bekannt haben, den Brand bei S. E. Fireworks gelegt und damit die Feuerwerkskatastrophe in der ostniederländischen Stadt ausgelöst zu haben. Der Brand führte am 13. Mai 2000 zur Explosion einer Feuerwerksfabrik und einer Feuersbrunst, die 22 Menschenleben forderte und einen ganzen Stadtteil zerstörte. Rund tausend Menschen wurden damals verletzt.
Mit einem Anruf bei der lokalen Tageszeitung De Twentsche Courant/Tubantia durchbrach der 42-jährige N. die wochenlange Funkstille um André de V., den die Polizei am 26. Januar festgenommen hatte, weil mit dem Handy des 33-Jährigen zum Zeitpunkt des ersten Brandes vom Gelände der Feuerwerksfabrik aus telefoniert worden war.
N. erzählte der Zeitung, De V. habe ihm am 24. Februar „in der Dusche“ sein Verbrechen gestanden. Wörtlich habe De V. gesagt: „Ich habe das Feuer gelegt, aber ich kann es nicht mehr zugeben nach allem, was passiert ist.“ Anlass für ihr Gespräch in der Dusche, so N. gegenüber De Twentsche Courant/Tubantia, sei die „etwas kryptische schriftliche Bitte“ De V.s vom Vortag gewesen, N. möge ihm dabei helfen, Informationen aus dem Knast zu schmuggeln und die Polizei bei ihren Ermittlungen gegen ihn auf eine falsche Fährte zu lenken. Eine solche Katastrophe hätte er doch nie gewollt.
Tagelang habe er mit sich gerungen, ob er die Polizei verständigen sollte, so N.: „Ich verpfeife doch keinen Kumpel.“ Am 28. Februar, Gefängniskodex hin oder her, tat er es doch und telefonierte einige Tage später mit der Enscheder Zeitung. N. gab an, selbst aus dem zerstörten Wohngebiet zu stammen und bei dem Inferno einen Verwandten verloren zu haben.
Nachdem die Ermittler Anfang März N. und zwei weitere Insassen, die De V. ebenfalls um Hilfe gebeten haben soll, mehrmals verhört hatten, wurde am 7. März die Untersuchungshaft des Verdächtigen De V., der die Tat nach wie vor abstreitet, um 30 Tage verlängert. HENK RAIJER
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