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Wahlwerbung der NPD ausgebremst

STUTTGART taz ■ Der SWR hat einen gerichtlichen Sieg gegen die rechtsextreme Partei NPD errungen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Eilantrag der NPD abgelehnt, mit dem die Partei die Ausstrahlung eines Wahlspots durchsetzen wollte. Der SWR hatte den Spot zurückgewiesen, weil dieser „den Straftatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung“ erfüllt habe. In dem kurzen Film werden zwei durch ihre Sprache als türkische Jugendliche erkennbare Personen als Autoknacker und Drogendealer dargestellt. Damit, so SWR-Justitiar Hermann Eichler, würden in Deutschland lebende Türken und türkischstämmige Deutsche pauschal als Kriminelle diffamiert.

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