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Rabatt ja, Werbung nein

Fast 30 Unternehmen beteiligen sich bundesweit mittlerweile am so genannten Payback-Rabattsystem. Wer in den angeschlossenen Geschäften einkauft, kann über eine Payback-Karte Rabatte per Chip sammeln. Das Landgericht München I hat jetzt allerdings die Verwendung der Kundendaten eingeschränkt. Der Verbraucherschutzverein hatte einen Prozess angestrengt, der im Februar entschieden wurde. Demzufolge darf der Rabattverein in seinen Geschäftsbedingungen zwei Klauseln über die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken nicht mehr verwenden. Der Kunde musste sich unter anderem bei der Anmeldung zum System damit einverstanden erklären, dass seine Daten für Werbezwecke durch die Partnerunternehmen genutzt werden dürften. Dies schließe auch unzulässige Telefonwerbung ein, was aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erlaubt sei, so die Richter (Az.: 12 O 13009/00). TAZ

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