: Kohortenlösung für BSE-Fall
MAINZ afp ■ In Rheinland-Pfalz wird nach einem BSE-Fall erstmals nicht der gesamte Tierbestand getötet. Wie das Umweltministerium gestern mitteilte, werden nur einzelne Tiere geschlachtet. Dies geschehe im Vorgriff auf eine BSE-Vorsorgeverordnung des Bundes.
Die künftige Verordnung sieht eine so genannte Kohortenlösung vor, wenn ein an BSE erkranktes Tier weniger als 20 Monate in dem betreffenden Bestand gehalten worden ist. In diesem Fall müssen demnach nur die „ansteckungsverdächtigen Tiere“ gekeult werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen