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Recht auf Schamwand

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt Haftbedingungen in griechischen Knästen

FREIBURG taz ■ Auch Häftlinge haben ein Recht auf Achtung ihrer Intimsphäre. Daran erinnerte gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Geklagt hatte ein Engländer, der in einem griechischen Gefängnis wegen Drogenhandels einsaß.

Seine kleine Zelle musste er sich mit einem Mithäftling teilen. Wenn der eine auf der Toilette saß, konnte der andere zusehen. Außerdem verfügte die Zelle weder über ein Fenster noch über eine Lüftung, so dass es oft heiß und stickig wurde.

In dieser Behandlung sah der EGMR nun eine „unmenschliche und erniedrigende Strafe“, die die Würde der Häftlinge beeinträchtige. Es komme, so die Richter, nicht auf die Absicht an, einen Häftling zu demütigen. Entscheidend sei vielmehr, dass die Behörden keinerlei Schritte unternahmen, um die inakzeptablen Bedingungen abzustellen. Darin drücke sich „mangelnder Respekt“ für die Häftlinge aus, erklärte die Kammer unter Vorsitz des ungarischen Richters András Baka.

In Deutschland gibt es zwar keine fensterlosen oder unbelüfteten Zellen mehr, die Doppelbelegung von Zellen ist aber weiter üblich. Hieran hat auch das Strafvollzugsgesetz, das Häftlingen den Anspruch auf eine Einzelzelle gewährt, nichts geändert. Ein Sprecher des Berliner Senats verwies auf die JVA Tegel, bei der immerhin 170 Zellen doppelbelegt seien. Jedoch seien nur Häftlinge betroffen, die „freiwillig“ die Zelle teilen. In Baden-Württemberg gibt es dagegen auch Doppelbelegungen gegen den Willen der Häftlinge. Mit einem Neubauprogramm will Minister Ulrich Goll (FDP) dem allerdings abhelfen. Derzeit behilft man sich bei einer Doppelbelegung mit einem „Schamvorhang“, um die Intimität beim Toilettenbesuch zu wahren. In neueren Haftanstalten gibt es auch bauliche Abtrennungen des Toilettenbereichs. (Az.: 28524/95) CHR

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