: Nicht als Mitglied der RAF angeklagt
STUTTGART afp ■ Im Prozess gegen Andrea Klump vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) ist der Anklagepunkt der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallen gelassen worden. Wie ein Sprecher des OLG gestern mitteilte, stimmte die Bundesanwaltschaft einem entsprechenden Vorschlag des Strafsenats zu. Die Entscheidung sei im Hinblick auf das größere Gewicht der anderen zur Last gelegten Straftaten getroffen worden. Die 43-jährige Klump muss sich in dem Prozess auch wegen versuchten Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten.
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