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Zwang zum Bündnis

Italiens differenziertes Wahlsystem bevorzugt Listenverbindungen. Verlierer in den Wahlkreisen können immer noch Senatoren werden

ROM taz ■ Das italienische Wahlrecht macht es weder Wählern noch Stimmenauszählern einfach. Zwei gleichberechtigte Häuser des Parlaments – Abgeordnetenkammer und Senat – werden nach unterschiedlichem Wahlrecht bestimmt.

In der Kammer gilt: Drei Viertel der Sitze werden nach Mehrheitswahlrecht britischen Musters vergeben. Wer die einfache Mehrheit im Wahlkreis hat, ist drin. Das restliche Viertel der Mandate dagegen geht streng nach Proporz an Parteilisten, die allerdings eine Vierprozenthürde überwinden müssen. Wer regieren will, muss also schon vor dem Urnengang nach Partnern Ausschau halten, um in den Wahlkreisen die Nase vorn zu haben. Deshalb haben sich seit 1994 zwei große Blöcke – die Mitte-links-Allianz des „Ölbaums“ und das Rechtsbündnis „Haus der Freiheiten“ – formiert. Bei recht stabilem Wahlverhalten der Bürger brachte jede Wahl eine Wende: 1994 hatte Berlusconi mit der Lega das breitere Bündnis, 1996 dagegen trat Mitte-Links geeint an – und lag bei den Sitzen vorn, weil die Rechtsparteien Berlusconis sich mit der Lega verkracht hatten. 2001 kehrte sich das Spiel erneut um.

Der Spaltpilz wurzelt genauso im System wie der Zwang zum Bündnis. Die Proporzsitze mögen nicht für Mehrheiten reichen, doch sie verbürgen auch Parteien außerhalb der beiden großen Blöcke das Überleben, wenn sie nur über 4 Prozent kommen.

Schwerer haben es die Kleinstparteien im Senat. Auch dort werden drei Viertel der Mandate nach Mehrheitswahlrecht vergeben. Der Rest aber wird nicht über Listen gewählt, sondern geht an die „besten Zweitplatzierten“ aus den Wahlkreisen (womit die großen Blöcke begünstigt werden) – und so kommt mancher Verlierer noch zu Senatorenehren. MB

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