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RAF-Mitglied bald frei

Rolf Heißler wird im Oktober auf Bewährung vorzeitig aus lebenslanger Haft entlassen

KARLSRUHE dpa ■ Der zu lebenslanger Haft verurteilte Rolf Heißler wird am 26. Oktober auf Bewährung entlassen. Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte, beschloss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die vorzeitige Entlassung Heißlers. Damit verbleiben von den mehr als zwanzig verurteilten RAF-Mitgliedern noch fünf in Haft.

Heißler wurde 1982 wegen gemeinschaftlichen Mordes, Raubes und Mitgliedschaft in der terroristischen Rote Armee Fraktion vom OLG verurteilt. Er war am 1. November 1978 mit Adelheid Schulz an einer Schießerei mit vier niederländischen Zollbeamten an der Grenze beteiligt. Dabei wurden zwei Beamte getötet, ein dritter wurde verletzt.

Bereits 1972 war Heißler vom Landgericht München wegen Bankraubs zu acht Jahren verurteilt worden. Im März 1975 presste ihn die „Bewegung 2. Juni“ im Austausch gegen den Berliner CDU-Landeschef Peter Lorenz frei. Bei seiner erneuten Festnahme 1979 wurde er durch einen Kopfschuss schwer verletzt.

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