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Haftstrafe für Steinewerfer

FRANKFURT/MAIN ap ■ Wegen versuchten Mordes ist ein 17-jähriger Steinewerfer gestern vom Landgericht Frankfurt zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung der Richter am 19. August 2000 von der Autobahnbrücke über das Frankfurter Nordwestkreuz einen 5,5 Kilo schweren Brocken auf die Straße geworfen.

Der Stein durchschlug die Scheibe eines Autos und prallte gegen den Beifahrersitz. Die Fahrerin kam mit dem Schrecken davon, leidet aber noch immer an Angstattacken. Nach Ansicht der Richter handelte der Jugendliche aus Sensationslust. Zu seinem Freund habe er gesagt: „Das gibt einen Superfang und macht einen Massenunfall.“ Bei der heimtückischen Tat habe der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit der Fahrerin ausgenutzt, die nur mit Glück überlebte. Er hatte erklärt, er habe den Stein nicht gezielt geworfen und sei geschockt über die Tat. Dies wurde als Schutzbehauptung gewertet.

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