: Bundestagsbeschluss zur Rechtssicherheit
Fraktionsübergreifender Antrag in Auszügen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000 legt in Paragraf 17 Absatz 2 fest: „Die erstmalige Bereitstellung der Stiftungsmittel setzt das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Regierungsabkommens betreffend die Stiftung ... sowie die Herstellung ausreichender Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen voraus. ....
2. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass ausreichende Rechtssicherheit gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ hergestellt ist. Die Stiftung ... wird daher ermächtigt, den Partnerorganisationen nach Paragraf 17 Absatz 1 des Gesetzes Stiftungsmittel zur Verfügung zu stellen.
3. Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftungsinitiative gemäß Ziffer 4 d der „Gemeinsamen Erklärung“ vom 17. Juli 2000 den Beitrag der deutschen Unternehmen in Höhe von 5 Milliarden DM zuzüglich mindestens 100 Millionen DM an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ leisten wird. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass diese Mittel der Stiftung ... unverzüglich überwiesen werden. DPA
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