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„Wir schießen zu“

Die Reform des Kindergeldes ist ungerecht, so Liebisch vom Verband allein erziehender Mütter und Väter

taz: Alleinerziehende, die gut verdienen und Steuern zahlen, werden künftig steuerlich weniger entlastet. Wie viel macht das aus?

Peggi Liebisch: Die steuerzahlenden Alleinerziehenden werden durchschnittlich zwischen 40 Mark und zuletzt dann 170 Mark weniger im Monat haben. Ab dem Jahr 2005 gibt es den Haushaltsfreibetrag gar nicht mehr, dann werden die Alleinerziehenden so besteuert wie die Singles.

Karlsruhe hat vorgegeben, den Haushaltsfreibetrag abzuschmelzen.

Das Verfassungsgericht ist unserer Aufassung nach in seinem Urteil von 1998 von einer falschen Annahme ausgegangen. In der ganzen Rechtsprechung vorher wurde der Haushaltsfreibetrag immer als Äquivalent zum Ehegattensplitting bezeichnet, das Alleinerziehenden zusteht. Daraus erhielt der Haushaltsfreibetrag seine Berechtigung. Karlsruhe bezog sich in seinem Urteil von 1998 aber gar nicht auf Alleinerziehende, sondern auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. Wir aber stützen uns auf die frühere Rechtsprechung: Der Haushaltsfreibetrag muss erhalten bleiben, solange es das Ehegattensplitting gibt.

Auch Alleinerziehende, die von Sozialhilfe leben, bekommen keinen Pfennig mehr?

Im Jahr 2000 wurde das Kindergeld schon mal um 20 Mark erhöht, und diese 20 Mark wurden nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Das war ein Sonderengagement der Grünen. Jetzt stehen wir vor dem gleichen Problem mit den 30 Mark. Und die Grünen werden auch wieder fordern, die 30 Mark nicht anzurechnen.

Wie sehen Sie die Chancen?

Genauso schlecht wie das letzte Mal.

Die SPD argumentiert mit dem Lohnabstandsgebot – eine vierköpfige Familie, die von Sozialhilfe lebt, dürfe eben nicht mehr als ein Arbeiter mit Familie haben.

Weniger als zehn Prozent der Sozialhilfeempfänger sind Paarfamilien mit Kindern. Die Alleinerziehenden machen hingegen 28 Prozent der Sozialhilfeempfänger aus. Und darunter sind welche, die erwerbstätig sind und ergänzende Sozialhilfe bekommen. Aber auch auf die ergänzende Sozialhilfe wird das Kindergeld angerechnet.

Also ist das eine ungerechte Förderung?

Durch die Kappung des Haushaltsfreibetrages schießen die Alleinerziehenden bis zum Jahre 2005 rund 1,8 Milliarden Mark zu und finanzieren damit die Kindergelderhöhung auch mit. Damit begünstig auch die rot-grüne Regierung die traditionelle Kleinfamilie.

INTERVIEW: BARBARA DRIBBUSCH

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