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Meyer darf doch auf Reichstagsklo

Nach dem angeblichen Kokain-Skandal im Bundestag hat das Verwaltungsgericht das Hausverbot gegen die Journalisten Ulrich Meyer und Martin Lettmayer aufgehoben. Die einjährige Sanktion sei schon aus formalen Gründen rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht gestern. Es habe keine gesetzlich erforderliche Anhörung der Betroffenen gegeben. Damit erlitt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse eine weitere Niederlage vor Gericht. Erst Ende Januar hatte dasselbe Gericht die von Thierse verhängte Millionenstrafe gegen die CDU aufgehoben. Die Journalisten, die für die Sat.1-Sendung „Akte 2000“ den Fund von Kokainspuren in 22 Reichstagstoiletten gemeldet hatten, können nun wieder aus dem Bundestag berichten. Das im November des Vorjahres verhängte Verbot war wegen der Klage der beiden Journalisten ohnehin nicht in Kraft getreten. DPA

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