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Hamburger Eheglück

Arbeitgeber zahlt lesbischem Paar mit zwei Kindern Ortszuschlag auf Lohn – „Hamburger Ehe“ sei Dank

ERFURT dpa ■ Das Bundesarbeitsgericht hat sich erstmals mit der Klage eines lesbischen Paares mit Kindern auf Ortszuschlag beschäftigt. Kurz vor der gestrigen Verhandlung vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht lenkte der Arbeitgeber aber ein und gestand der Klägerin aus Hamburg den erhöhten Ortszuschlag wegen des Unterhalts für die beiden leiblichen Kinder ihrer Lebensgefährtin zu.

Die „Hamburger Ehe“ macht es möglich: Das Paar hatte seine Partnerschaft eintragen lassen, als der Hamburger Senat 1999 ein damals einmaliges Gesetz erließ, das Schwulen und Lesben erlaubt, ihre Beziehung bei einem Standesamt registrieren zu lassen. Die Kinder waren 1996 bzw. 1998 nach künstlicher Befruchtung geboren worden.

Die „Hamburger Ehe“ der beiden Frauen sei für den Arbeitgeber, eine Landesklinik, Zeichen für eine sittliche Verpflichtung zum Kindesunterhalt, erklärte der Anwalt der Gegenpartei.

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