: Griechenland erlaubt Pfändung
ATHEN afp ■ Ein griechisches Gericht hat am Mittwoch Zwangspfändungen deutscher Einrichtungen zur Entschädigung von Opfern der NS-Besatzung für rechtens erklärt. Der Vorsitzende Richter erklärte in Athen, die Beschlagnahmungen könnten nun eingeleitet werden, um die Nachkommen von 218 ermordeten Einwohnern des Dorfes Distomo zu entschädigen. Hitlers Waffen-SS hatte dort am 10. Juli 1944 ein Massaker unter den Dorfbewohnern angerichtet. Die 295 Angehörigen könnten ihre Ansprüche ab dem 12. September beim Goethe-Institut und dem deutschen Archäologie-Institut geltend machen. Im Juli vergangenen Jahres hatte eine Gerichtsvollzieherin Schritte zur Beschlagnahme der Institute eingeleitet. Die Bundesregierung weigert sich, die Ansprüche anzuerkennen. Griechische Gerichte hätten keine internationale Rechtsprechungskompetenz.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen