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„Tapeten-Hager“ lässt grüßen

betr.: „Union: Ehe in Gefahr“, taz vom 12. 7. 01

Wenn der sächsische Kultusminister davon spricht, man wäre im Freistaat Sachsen nicht dazu verpflichtet, das Bundesgesetz über eingetragene Partnerschaften von homosexuellen Menschen umzusetzen – denkt er wohl an den Freistaat CSUsien, wo es auch kein Landesgesetz geben soll, dass diese „Unterhöhlung“ des Familienbildes der guten alten Zeit ermöglichen würde. Aber die Verfassung des Bajuwarischen Freistaates ist auch drei Jahre älter als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Und es hat am 20. Mai 1949 im Münchner Landtag eine Abstimmung zur Gültigkeit des Grundgesetzes in Bayern gegeben – die die GG-Freunde von SPD und FDP mit 64 gegen 101 CSU-&-Co.-Voten verloren ... demnach hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Bayernland nur deswegen Gültigkeit, weil die übrigen Länder es anerkennen.

Der Freistaat Sachsen existierte aber am 23. August 1990 noch nicht, als die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik den Beitritt nach Artikel 23 des Grundgesetzes mit 294 gegen 62 Stimmen beschloss. Wenn der Dresdner Kultusminister jetzt im Falle der Homoehe einen auf Bayrisch machen will – erinnert er mich nur an den ehemaligen Chefideologen der SED, Kurt Hager, der auf Glasnost und Perestroika mit dem Ausspruch reagierte: „Wenn die Nachbarn neu tapezieren, müssen wir es ihnen nicht gleichtun!“ REGINA HUPF, Lam

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