berichtigung: Klagen vor Gericht
Durch die Dachzeile der Redaktion hat der Kommentar von Andreas Zumach in der taz von Samstag, dem 4. August eine falsche Zuspitzung erhalten: Nicht das UNO-Tribunal soll sich historischer Fälle annehmen, sondern Gerichte allgemein – wenn es wie bei Kissinger oder Pinochet um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen geht.
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