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Atlas-Weyhausen: keine Kurzarbeit

■ Betriebsrat hat mit Erfolg gegen „Willkürakt“ geklagt

Der Betriebsrat des Maschinenfabrikanten Atlas-Weyhausen in Ganderkesee (Kreis Oldenburg) hat erfolgreich gegen die Einführung von Kurzarbeit geklagt. Die Geschäftsführung hatte die zustimmungspflichtige Kurzarbeit nicht mit dem Betriebsrat ausgehandelt, stellte das Arbeitsgericht Oldenburg jetzt fest. Die Geschäftsführung kündigte gestern neue Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern an.

Der Betriebsrat hatte die Klage gegen die Einführung von Kurzarbeit mit Hinweis auf einen „willkürlichen Akt“ begründet. Die Maßnahme sollte als Probelauf für geplante Entlassungen dienen, argwöhnte Betriebsratsvrsitzender Ewald Stöver.

Mitte Juli hatte das US-amerikanische Unternehmen Atlas Construction LLC den Hersteller von Baggern und Ladekranen gekauft. Die Geschäftsführung will 585 der 1.500 Mitarbeiter an den vier Standorten Delmenhorst, Ganderkesee, Vechta und Löningen entlassen.

Derzeit laufen Gespräche, um die Interessen von Geschäftsführung und Betriebsrat auszugleichen. Die anschließenden Verhandlungen über Sozialpläne sollen nach Angaben von Firmensprecher Günther Steinbrecher in diesem Jahr abgeschlossen werden.

dpa

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