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gebühren in d.

Drei-Klassen-System

Richtige Studiengebühren gibt es in Deutschland noch nicht. Aber schrittweise kommen sie. Die so genannten Verwaltungsgebühren von in der Regel 100 Mark werden bei Immatrikulation und Rückmeldung erhoben. Beinahe jedes Bundesland nimmt diese Gebühr.

Zudem gibt es Gebühren für – echte wie unechte – Langzeitstudenten. Baden-Württemberg verlangt seit 1998 pro Semester 1.000 Mark, wenn die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten wird. Saarland will nachziehen.

In manchen Bundesländern ist das Zweitstudium gebührenpflichtig: Bayern verlangt 1.000 Mark pro Semester. Sachsen nur, wenn die Regelstudienzeit überschritten wird. cif

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