: Wieder Urteil gegen Pitbulls
KOBLENZ dpa ■ Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat die Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich gebilligt und damit die Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde des Landesinnenministeriums für verfassungsgemäß erklärt. Ähnlich hatten zuvor die Verfassungsgerichte von Bayern und Berlin entschieden. Die Richter räumten zwar ein, dass es in der Wissenschaft einen Dissens über die Frage der Gefährlichkeit bestimmter Hunde gebe. Angesichts mehrerer tödlicher Attacken sei der Schutz der Bevölkerung durch das Ministerium rechtlich nicht zu beanstanden (Az.: VGH B 12/00; 18/00; 8/01).
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