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Unfehlbare Sofortbeseelung

betr.: „Sie nutzen Embryos als Rohstoff“, taz vom 28. 8. 01

Schade, dass Andrea Fischer ihre kindheitlichen Grundeinstellungen, geprägt durch die bürgerlich-katholische Umgebung des Dortmunder Vororts Aplerbeck, immer noch nicht weiterentwickelt hat. Die katholische Moraltheologie ist denkbar ungeeignet, um daraus ein Verbot der Forschung an Embryos abzuleiten. Embryos dürfe man nicht umbringen, auch nicht zur Rettung von Leben, sagt die Genexpertin der Grünen in Übereinstimmung mit der Kirche. Je ungeborener, desto geschützter?

Bei Geborenen ist die Kirche nicht so pingelig. Im Konfliktfall darf kein Kind im Mutterleib getötet werden, um die Mutter zu retten – eine grausame Theo-Logik. Der Embryo ein Mensch vom ersten Tag an? Bis 1869 ging das Kirchenrecht noch von einer „Sukzessivbeseelung“ erst nach 40 bis 80 Tagen aus. Pius IX., soeben selig gesprochen, ordnete dann „unfehlbar“ die „Sofortbeseelung“ an: der Gottesmutter zu Liebe, wie die Theologin Prof. Uta Ranke-Heinemann jetzt überzeugend dargelegt hat. Nach altem Recht wäre Maria 80 Tage nach ihrer „Empfängnis“ im Leib ihrer Mutter Anna unbeseelt gewesen. Dann aber hätte es keinen Sinn gemacht, von diesem seelenlosen Zellklumpen zu sagen, sie seien „unbefleckt“, frei von der Erbsünde, „empfangen“ worden. Folglich wurde die „Beseelung“ und damit die Menschwerdung auf den Zeitpunkt der Empfängnis vorverlegt. Bei Jesus dagegen gilt nicht der Augenblick seiner Zeugung durch den Hl. Geist als Zeitpunkt seiner Menschwerdung, sondern der Tag seiner Geburt, also Weihnachten. Alles klar? WERNER ALBERTS, Essen

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