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Justiz stoppt Dosenpfand

Berliner Gericht will mehr Zeit haben und verbietet vorläufig Veröffentlichung von Mehrwegquoten

BERLIN rtr ■ Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat die für Mitte September geplante Veröffentlichung der Mehrwegquoten für Getränke untersagt und damit die Einführung des Dosenpfands blockiert. Eine Gerichtssprecherin sagte gestern in Berlin, das Gericht habe die Veröffentlichung gestoppt, um mehr Zeit für die Prüfung der Unterlagen zu haben. Diese Zwischenverfügung sei nicht als Vorentscheidung zu verstehen. Für das abschließende Urteil gebe es noch keinen Termin. Das Oberverwaltungsgericht muss eine Klage von Getränkeabfüllern und Handelsunternehmen entscheiden.

Die Veröffentlichung der Mehrwegquoten führt nach einer Sechs-Monats-Frist automatisch zur Einführung des Dosenpfands von 50 Pfennig, wenn die vorgeschriebenen Quoten unterschritten werden. Dies ist nach Angaben des Bundesumweltministeriums bei Bier und Mineralwasser der Fall.

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