: Ermittlungen gegen drei Polizisten
Lüneburg (dpa) – Das Amtsgericht Lüneburg hat einen Castor-Gegner vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Der 32-Jährige war angeklagt, einen Essener Polizisten während des Castortransports im März ins Gesicht getreten und ihn am linken Daumen verletzt zu haben. Im Prozess stellte sich jedoch heraus, dass es dafür keine Beweise gab. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Polizisten. Sie sollen als Zeugen Meineide zu Gunsten des Kollegen geschworen haben. Ein Lüneburger Richter war zufällig Zeuge geworden, als der Essener Polizeibeamte die Ventile an den Reifen des Autos des Angeklagten abschneiden wollte und daran von dem Demonstranten gehindert wurde. Der Polizeieinsatz sei „unverhältnismäßig“ gewesen, sagte der Zeuge. Das Gericht hatte festgestellt, dass in der Krankenakte des Polizisten keine Rede von einem Fremdverschulden und von Tritten ins Gesicht war.
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