: ETA bombt weiter
Bei der Explosion einer Bombe vor dem Justizpalast in Vitoria wird eine Person verletzt, das Gebäude beschädigt
MADRID taz ■ Die Explosion einer 30-Kilo-Bombe der baskischen Separatistenorganisation ETA hat gestern früh im Zentrum der baskischen Hauptstadt Vitoria schwere Schäden am Justizpalast und an umliegenden Gebäuden angerichtet. Der Sprengsatz war mit einem Zeitzünder versehen und in einem Auto vesteckt.
Die Fassade des erst vor fünf Jahren erbauten Gerichtsgebäudes wurde fast völlig zerstört. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mehr als 1,2 Millionen Mark. Eine Person wurde leicht verletzt. Beim örtlichen Rettungsdienst und einem örtlichen Radiosender waren kurz vor der Explosion zwei anonyme Bombenwarnungen eingegangen. Schon 1996 war hatte es einen Anschlag auf den Justizpalast gegeben. Damals entstand nur geringer Sachschaden, als ein mit Sprengstoff gefüllter Rucksack im Eingangsbereich explodierte.
Der Anschlag war der zweite innerhalb von drei Tagen. Bereits am Freitag hatten die Separatisten in der Provinz Navarra eine Bombe in einer Diskothek versteckt. Bei der Explosion außerhalb der Öffnungszeiten wurde das Gebäude völlig zerstört. Vermutlich hatte der Besitzer Schutzgeldforderungen der Bande verweigert.
Der baskische Regierungschef Juan José Ibarretxe ruft für heute zu Schweigekundgebungen vor allen öffentlichen Einrichtungen auf. „Die Bürger werden mit ETA Schluss machen“, erklärte Ibarretxe kurz nach dem Anschlag. Erst am Vortag des Attentates hatte Ibarretxe auf dem alljährlichen Fest seiner Baskisch Nationalistischen Partei (PNV) dazu aufgerufen, „ETA zu isolieren“. Er beschuldigte sowohl die bewaffneten Separatisten als auch die spanische Regierung einer „unbeweglichen Haltung“. Falls weder die Madrider Zentralregierung Gesprächsbereitschaft zeige, um dem Baskenland noch mehr Autonomie zu geben, noch ETA gewillt sei, die Waffen niederzulegen, sähe er sich genötigt „dem Volk die Stimme zu geben“. In einem Referendum soll die Bevölkerung dann über die „Selbstregierung“ entscheiden.
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