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NS-Opferrente nicht anrechenbar

BERLIN dpa ■ Entschädigungsrenten von NS-Opfern dürfen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin nicht für die Berechnung der Zuzahlung zu Medikamenten herangezogen werden. Die NS-Opfer-Rente einer 82-jährigen Frau sei kein „anrechenbares Einkommen“, teilte das Gericht gestern mit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas wurde eine Revision beim Bundessozialgericht zugelassen. Gleichzeitig betonte das Gericht, das bereits am 19. September ergangene Urteil habe grundsätzlichen Charakter, gelte aber ausschließlich für Ex-DDR-Bürger (Az.: L 15 KR 26/00).

Da die Höhe der Arzneimittel-Zuzahlung vom Einkommen abhängig ist, hätte die Anrechnung der Entschädigungsrente der chronisch kranken Frau zu einer erhöhten Zuzahlung beim Medikamentenkauf geführt. Das wurde vom Gericht als unzulässig zurückgewiesen.

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