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Ärzte: Rechtslage unklar

Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist die Rechtslage der ärztlichen Bereitschaftsdienste weiterhin völlig unklar. Das gelte auch nach der Entscheidung des Kieler Arbeitsgerichtes, dass Bereitschaftsdienste Arbeitszeit seien (taz berichtete gestern). Es gebe erstinstanzliche Entscheidungen, bei denen die Gerichte zu gegensätzlichen Auffassungen gelangt waren, erklärte der Präsident der Gesellschaft, Volker Odenbach, gestern in Kiel. Nach Odenbachs Angaben steht fest, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und deshalb weiter das Arbeitsgesetz gilt, das den Bereitschaftsdienst der Ruhezeit zurechnet. Er forderte die Bundesregierung auf, „zügig eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen“. lno

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