: Pflegende sind unfallversichert
Die Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen macht darauf aufmerksam, dass ohne Zusatzkosten unfallversichert ist, wer Angehörige pflegt. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für die Zeit der Pflege als auch für die mit der Pflege verbundenen Wege. Voraussetzung ist dabei, dass die Pflege pro Woche mindestens 14 Stunden umfasst, in häuslicher Umgebung stattfindet und nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird. „Der Gesetzgeber will damit Personen absichern, die viel Zeit und Kraft für die oft schwierige Pflege eines Angehörigen aufbringen“, heißt es. Nach Schätzungen der Unfallkasse pflegen rund 12.000 Personen in Bremen Angehörige. Allerdings umfasst der Versicherungsschutz keine Tätigkeiten, die nicht allein dem Pflegebedürftigen zugute kommen – wie etwa das Essen kochen für die ganze Familie. taz
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