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Betr.: Der Stummel als Prothese, taz hamburg vom 27.11. 2001
Lahme Behörde
Die Hamburger Polizei kennt die Problematik und hat schon in den vergangenen drei Jahren entsprechende Anordnungen zum Abbau von Radweg-Schildern geschrieben. Dies geschah zwar noch nicht nach den strengen Maßstäben, die Radfahrer und nun auch das Verwaltungsgericht Berlin an die Benutzungspflicht anlegen. Aber immerhin fielen auch schon bei dieser ersten Prüfung „Stummel-Radwege“ an 55 Kreuzungen durch. Diese Zahl nannten Senatsvertreter vor mehr als einem Jahr im Bau- und Verkehrsausschuss der Bürgerschaft (Drucksache 16/5768). In den Straßen ist das jedoch nicht zu erkennen, weil die Baubehörde für die Umsetzung der Anordnungen, d. h. für die Neuprogrammierung der Ampeln, viel zu lange brauchte. So sollten bis Ende 2000 gerade einmal 16 Kreuzungen von der ärgerlichen Benutzungspflicht befreit sein. Ferner dürften einer zweiten Prüfung durch die Polizei Radweg-Schilder an noch einmal bis zu 100 Kreuzungen „zum Opfer fallen“ – im bisherigen Tempo Arbeit für Jahrzehnte. Deshalb käme den Radfahren eine Ampel-Aktion der Baubehörde gerade recht.
Frank Bockelmann
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