: Konzer-Schmidt ohne Qivive
Wenn demnächst Konzerte des Konzertbüros Schmidt in der Glocke stattfinden, muss die Abendkasse im Schuhkarton bleiben. Dies ist die Folge der Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichtes vom Dienstag. Nach den seit dem Frühjahr 2001 geschlossenen Verträgen hat das Konzertbüro, so das Gericht, keinen Anspruch darauf, dass in der Glocke das Ticket-System seiner Wahl vorgehalten wird.
Völlig unabhängig davon ist das Kartellverfahren, das der Ticket-Anbieter Qivive vor dem Verwaltungsgericht angestrengt hat. Da geht es um die grundsätzliche Frage, ob die Stadtgemeinde in ihrem Konzerthaus ein Monopol für einen bestimmten Ticket-Verkäufer (hier: Eventim) schaffen darf. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen