: Voreilig abgeschlossen?
Musterbrief zur Kündigung von Vorsorgeverträgen
„Ein Heer von Versicherungsvertretern und Mitarbeitern am Bankschalter“ drängten in den letzten Monaten die Kunden, schnell einen Altersvorsorgevertrag zu unterschreiben, um sich die Riester-Förderung zu sichern.“ Das beobachtete man bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Und: In den Werbegesprächen werde „überwiegend gelogen oder es werden falsche Informationen verbreitet“.
Auch nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg nutzten „viele Anbieter die Irritationen der Verbraucher bereits für Vertragsabschlüsse“. Man spricht hier von „mehreren Zehntausend“ Neuverträgen. Doch kann frühestens im Dezember ein ab 1. Januar 2002 förderfähiger Vertrag vorliegen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen sei „regelmäßig keine Aufklärung über die exakten Förderungsvoraussetzungen erfolgt“. Vielmehr sei oft der falsche Eindruck erweckt worden, der schnelle Vertragsabschluss böte Vorteile. Auch nach den Erkenntnissen der Stiftung Warentest fielen bereits im vergangenen Sommer Versicherungsunternehmen durch „irreführende Werbung“ auf. Viele wurden abgemahnt.
Verträge, die durch „zweifelhafte Werbestrategien und Beratung zu Stande gekommen“ seien, könne man nach Angaben der Brandenburger Verbraucherzentrale „in der Regel rückwirkend auflösen“: So sei bei Verschweigen der noch fehlenden Zertifizierung Widerspruch einzulegen oder man verlange „wegen einer fehlerhaften Aufklärung durch den Vermittler“ die Rückabwicklung des Vertrages. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet dazu einen Musterbrief. ALO
Per Faxabruf unter 01 90-1 92 29-0 08 (1,21 DM/0,56 Euro je Min., 1 Seite)sowie im Internet unter www.vzb.de.
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