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Kaplan darf vorerst bleiben

KÖLN dpa ■ Der Islamistenführer Kaplan darf laut Kölner Verwaltungsgericht nicht sofort ausgewiesen werden. Die Richter müssten zuerst die vollständigen Akten und Strafakten prüfen. Deshalb sei die Ausweisung und Androhung der Abschiebung für zwei Monate auszusetzen.

Der Islamistenführer, der derzeit in Düsseldorf eine Haftstrafe verbüßt, hatte am Freitag einen Eilantrag gegen die Ausweisungsverfügung der Kölner Ausländerbehörde eingereicht. Mit seinem Antrag wollte Kaplan einstweiligen Rechtsschutz gegen eine mögliche Abschiebung in die Türkei erwirken – dort droht ihm die Todesstrafe. Kaplans extremistischer Islamisten-Verein, der „Kalifatsstaat“ mit Sitz in Köln, war am vergangenen Mittwoch von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf Grundlage der neuen Anti-Terror-Gesetze verboten worden. Die Kölner Ausländerbehörde hatte daraufhin die Ausweisung Kaplans angeordnet.

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