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Betr.: „Ein zu dicker Hund“, taz hamburg vom 13.12.2001

Fünf Anmerkungen

Dazu möchte ich als zweifach Betroffener – für zwei Jahre Erstmitglied der Polizeikommission, Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union – dies feststellen:

1. Dass die Polizeikommission – wie Sie schreiben - „von den Rechts-Parteien als 'Spitzelkommission' denunziert worden ist“ – tatsächlich hatte der inzwischen zum Ersten Bürgermeister avancierte damalige Wahlkämpfer von Beust in einem Interview in der Welt am Sonntag v. 3.6.01 die Kommission als „Bespitzelungskommission innerhalb der Polizei“ bezeichnet -, ist schon eine Ungeheuerlichkeit, die an der Qualifikation und Eignung für die Besetzung hoher Staatsämter zweifeln lassen sollte. Immerhin handelte es sich um eine vom gesetzgeberischen, demokratisch gewählten Parlament eingesetzte Institution, die vom politischen Gegner auf eine Stufe mit den beiden für die deutsche Geschichte so unheilvollen Einrichtungen der Gestapo und der Stasi gestellt wird.

Dass Herr von Beust unmittelbar im Anschluss an diese Beschimpfung der Polizeikommission mit der rhetorischen Frage nachsetzt: „Was nützt mir die beste Polizei, wenn die Justiz, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte nicht mitspielen?“, verdeutlicht nur, korrigiert aber nicht seinen Blick auf den bekanntlich erst mit gehöriger Verspätung in die deutschen Geschichte eingezogenen Rechtsstaat.

2. Indessen hat Herr von Beust mittlerweile für seine „Denunzierung“ offensichtlich von einem der umworbenen „Mitspieler“ die Lizenz erhalten: ein vom ebenfalls früheren Mitglied, Herrn RA Heine, und mir wegen Beleidigung angestrengtes Ermittlungsverfahren gegen Herrn von Beust wurde mit Schreiben der Staatsanwaltschaft v. 10.10.2001 (Az.: 7101 Js 919/01) „gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt“: „Der Beschuldigte“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung, „nahm anerkannte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr“, da die beanstandete Äußerung „... einen Beitrag zum politischen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage dar(stellt)“. Da sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „. angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, auch scharfe Formulierungen hinzunehmen.“ (...)

3. Als geradezu beschämend und charakterlos opportunistisch ist das Verhalten meiner eigenen Partei, der SPD, in dieser Angelegenheit zu beurteilen. Sie ist es, die das von ihr parlamentarisch mitgetragene Projekt der Polizeikommission zur Farce hat werden lassen. Sie hat es weder für nötig befunden, der Diffamierung der Kommission durch den politischen Gegner angemessen zu begegnen noch hat sie während der Existenz der Kommission dem Eindruck ihrer eigenen Berührungsangst vor der Kommission sichtbar entgegengewirkt. (...)

4. Dass auch die ins rechtliche Trudeln geratene und gespaltene Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen (BAG) über Thomas Wüppesahl sich in die Schar der Kritiker der Polizeikommission einreiht und „ohne Tränen Abschied“ nimmt – wer „tickt“ da eigentlich falsch: die Rechts-Parteien und Schill, Wüppesahl und die von ihm (?) vertretenen Kritischen PolizistInnen oder die taz? (...)

5. Wen interessiert zuallerletzt auch schon die Tatsache, dass ausgerechnet in einer Zeit, in der wir in der Bundesrepublik eine beispiellose Aufrüstung von Polizei und Sicherheitsdiensten erleben, die mit jeder staatlichen Machtzunahme gebotene komplementäre Entwicklung auch der Erhöhung der Kontrolle staatlicher Macht ins Gegenteil verkehrt und abgebaut wird?

Prof. Fritz Sack

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