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Betr.: Prostitutionsgesetz

Ab 1. Januar wird das so genannte Prostitutionsgesetz in Kraft treten. Dies entschied gestern der Bundesrat auch gegen den Einwand von Bayern und Sachsen. Hamburg stimmte als einziges unionsregiertes Bundesland für das neue Gesetz. Justizsenator Roger Kusch (CDU) betonte, er wolle damit ein Zeichen setzen, dass St. Pauli, das weltweit als Symbol für Prostitution gelte, kein lästiger Stadtteil sei, sondern etwas, worauf man stolz sein könne. Mit der Gesetzesänderung haben Huren in Zukunft die Möglichkeit, als Angestellte sozialversichert zu arbeiten. Auch können sie damit ihren Lohn vor Gericht einklagen. Kusch erklärte gestern vor der Davidwache (Foto), er rechne nicht damit, dass sich in der Hamburger Szene schnell viel ändern werde. Doch hoffe er, dass sich langfristig „die Zustände verbessern werden“. In Hamburg arbeiten etwa 3700 Personen, überwiegend Frauen, als Prostituierte. Viele werden jedoch nicht von den Gesetzesänderungen profitieren, da sie als AusländerInnen keinen legalen Aufenthalts-Status haben. Gezielte Maßnahmen, um auch diese Prostituierten zu unterstützen, hat Kusch nicht geplant.

ak / Foto: Maria L. Felixmüller

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