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Fahrbahnradfahren

■ Heußweg: Verwaltungsgericht hebt Benutzungspflicht für Radweg auf

Der Fahrradverband ADFC hat in einem weiteren Musterprozess gegen die Benutzungspflicht für schlecht befahrbare Radwege einen Erfolg gefeiert. Das Verwaltungsgericht stellt es Radfahrern im Eimsbütteler Heußweg zukünftig frei, auf der Fahrbahn zu fahren. Das Urteil liegt noch nicht in schriftlicher Form vor und ist bisher nicht rechtskräftig.

Der vom ADFC unterstützte GAL-Bezirksabgeordnete Till Steffen hatte sich in seiner Klage auf die 1998 geänderte Straßenverkehrsordnung berufen, die grundsätzlich das Radeln auf der Fahrbahn erlaubt und eine Radwegebenutzungspflicht nur bei besonderer Gefahr für Radler vorsieht. Eine ergänzende Verwaltungsvorschrift schreibt außerdem Qualitätskriterien für Radwege vor, die am Heußweg nicht eingehalten wurden: Der Weg dort ist teilweise sehr schmal, unübersichtlich und führt zu Konflikten mit Autos und Fußgängern. Zudem ist der Verkehr auf der Fahrbahn nicht so stark, dass er für Radler gefährlich wäre.

Aufgrund des Urteils forderte der ADFC gestern, die Innenbehörde habe „Radfahrern größtenteils die Wahlfreiheit zwischen Radwegen und Fahrbahn zu gewähren“. Die Sicherheit der Radler dürfe nicht der der Autofahrer untergeordnet werden.

Die verkehrspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion Krista Sager forderte die Innenbehörde auf, das Urteil zu akzeptieren und nicht wie beim letzten Urteil in ähnlicher Sache eine Berufung zu beantragen. Im Haushaltsausschuss wolle sie überdies das vom Senat beschlossene Streichen von 600.000 Euro für die Instandhaltung der Radwege zur Debatte stellen.

Ob die Kürzung Änderungen bei der Benutzungspflicht nötig mache, sei Sache der Innenbehörde, ließ die Baubehörde wissen. Im Übrigen sei noch unklar, wie sich das Sparprogramm konkret auswirken werde. Bei der Innenbehörde will man sich erst Gedanken machen, „wenn das Urteil in Schriftform vorliegt“. Gernot Knödler

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