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Doppelnamen bleiben verpönt

FREIBURG taz■ Kinder dürfen auch weiterhin keine Doppelnamen erhalten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern die Klage eines Hamburger Ehepaars gegen ein entsprechendes Verbot im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab. Der Kläger und seine Frau hatten nach der Ehe ihre Geburtsnamen beibehalten. Ihr Kind hätte beide Namen als Doppelnamen erhalten sollen. Das aber lässt das BGB nicht zu. Das Kind kann nur den Nachnamen eines Elternteils erhalten.

Das Verfassungsgericht entschied nun, die Entstehung „langer Namensketten“ zu verhindern, stehe „im Einklang mit der Verfassung“. Kritisiert hatten die Kläger auch, dass die jetzige Regelung diskriminierend sei. Die meisten Kinder in Ehen ohne gemeinsamen Ehenamen erhielten den Nachnamen des Vaters. Az.: 1 BvL 23/96 CHR

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