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Krawattenzwang

Ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Winsen musste sich ohne seine Verteidiger den Prozess machen lassen. Nicht, weil das Gesetz ihm Anwälte verwehrt hätte. Diese weigerten sich aber, zur Verhandlung eine Krawatte umzubinden. Deshalb hatte Amtsrichter Heinz H. schon am ers-ten Verhandlungstag vorige Woche den Rechtsanwalt Ernst Medecke vom Verfahren ausgeschlossen (taz berichtete). Der war daraufhin zum zweiten Prozesstag mit einem Kollegen angereist – beide ohne Schlips. Das Gesetz ist zwar auf ihrer Seite, der selbstherrliche Amtsrichter hingegen nicht: Urteil ohne Verteidiger. Die haben Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattet und für ihren Mandanten Rechtsmittel eingelegt.

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