Spenden an die Stiftung: Steuern sparen

Die Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Ihre Unterstützung ist steuerlich absetzbar.

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Die taz Panter Stiftung ist gemäß Bescheid vom 15.07.2010 als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft im Sinne der §§ 55 ff AO anerkannt. Ihre finanzielle Unterstützung ist deshalb steuerlich absetzbar. Für Spenden und Zustiftungen unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an.

In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Als DauerförderndeR erhalten Sie einmal im Jahr von uns eine Zuwendungsbestätigung, in der alle Beträge aufgeführt sind. Spenden und Zustiftungen können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt in der Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zuwendungen, die diesen Höchstbetrag überschreiten, können in den folgenden Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Im Laufe des Monats Januar des auf die Einzahlung folgenden Jahres erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) und können Ihre Spende damit steuerlich geltend machen.

Hier können Sie den Stiftungsbericht des Jahres 2019 herunterladen und lesen.

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