: o-ton
Strafbefehl gegen Josef P.
„Am 23. 10. 01 gegen 7.45 Uhr begaben Sie sich zur Grenzpolizeistation in Georgenberg und erstatteten Anzeige gegen unbekannt. Dabei gaben Sie an, dass (…) ein unbekannter Kradfahrer die hintere rechte Scheibe Ihres Wagens eingeschlagen habe und sich anschließend entfernt habe. Sie wussten, dass dieser Sachverhalt tatsächlich so, wie Sie ihn angegeben hatten, tatsächlich nicht passiert war. Sie werden beschuldigt, wider besseren Wissens einer Behörde vorgetäuscht zu haben, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei. Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu jeweils 45 Euro verhängt. Die Geldstrafe beträgt insgesamt 1.800 Euro.“
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