: Bereitschaft zur nächsten Instanz
Im Streit um Bereitschaftsdiens-te (B–Dienste) im Krankenhaus wird in letzter Instanz das Bundesarbeitsgericht entscheiden müssen. Dieses will das Krankenhaus Rissen nach einer Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) anrufen. Dort hatte der Betriebsrat einen Sieg errungen, indem das LAG der Klinik verbot, B-Dienste anzuordnen, wenn damit die nach EU-Normen höchstzulässige Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten wird (taz berichtete).
Im AK Eilbek hat der Vorsitzende der Einigungstelle gestern nach dem LAG-Urteil bereits ein entsprechenden Beschluss verkündet. Der Chef des Ärzteverbandes Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf. „Sollte die Bundesregierung weiterhin das Krankenhaus als rechtsfreien Raum ansehen, werden wir unseren angedrohten Computer-Streik im März starten und die nichtärztlichen Verwaltungsarbeiten einstellen.“ kva
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