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Urteil: Trau, schau wem!

Wer ein Auto als Pfand annimmt, muß vorher anhand des Kfz-Briefes die Besitzverhältnisse klären und prüfen, ob der Schuldner das Fahrzeug auch wirklich weitergeben darf. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich ein Hausbesitzer nach dem Auszug des Mieters aus der „völlig verwahrlosten“ Wohnung als Pfand Autoschlüssel und Fahrzeugschein geben lassen. Das Fahrzeug gehörte jedoch nicht dem Mieter, sondern dessen Zwillingsbruder, der nun erfolgreich auf Rückgabe des 15.000 Mark teuren Autos klagte. „Wer sich an einem gebrauchten Pkw Sicherungseigentum übertragen lässt, ohne sich den Kfz-Brief übergeben und aushändigen zu lassen, handelt grob fahrlässig“, heißt es in dem Urteil. (AZ 2 O 105/01)

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