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PKK-Mord erneut vor Gericht

BREMEN afp ■ Der Prozess wegen des Mordes an einem kurdischen Paar durch Mitglieder der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Bremen muss neu aufgerollt werden. Das Landgericht Bremen hatte die Täter im April 2001 wegen Totschlags zu Haftstrafen zwischen 13 und 15 Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und erklärte es für „unvollständig und damit rechtsfehlerhaft“, weil die Tat kein Totschlag, sondern Mord aus niedrigen Beweggründen gewesen sei. Der Gebietsverantwortliche der PKK hatte den Tätern im August 1999 befohlen, die 18-Jährige und den querschnittsgelähmten 23-Jährigen zu töten, nachdem mehrere Versuche, das Paar zu trennen, fehlgeschlagen waren.

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