„Jutta“ zapfte Finanzsenator an

Im wohl letzten deutsch-deutschen Spionageprozess hat gestern das Oberlandesgericht Düsseldorf nach Angaben einer Sprecherin eine ehemalige Mitarbeiterin der Finanzverwaltung des Berliner Senats wegen Landesverrats zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Rentnerin Inge W. hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die 69-Jährige gab zu, der DDR von den Sechzigerjahren bis 1990 unter dem Decknamen „Jutta“ eine Vielzahl von Dokumenten geliefert zu haben, darunter Protokolle aus dem Bundeskanzleramt und dem Verteidigungsministerium. Der Vorsitzende Richter Hans Servos erklärte in der Urteilsbegründung, die Spionagetätigkeit der Angeklagten wäre in Zeiten des Kalten Krieges mit einer deutlich höheren Haftstrafe ohne Bewährung geahndet worden. Den Zugang zu dem Verratsmaterial hatte die Angeklagte durch ihre Tätigkeit in der Kontaktstelle des Berliner Finanzsenators zu anderen Landes- und Bundesbehörden erhalten. AFP