Hamburg darf weiter rastern

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat einen Eilantrag gegen die umstrittene Rasterfahnung nach muslimischen Studenten abgelehnt. Einen entsprechenden Antrag hatte die Anwältin Gül Pinar für einen Iraner gestellt. Begründung der Anwältin: Der auf das Hamburger Polizeigesetz gestützten Maßnahme fehle die Rechtsgrundlage, da das Polizeirecht eine konkrete Gefahrenprognose voraussetze. Das VG begründet seine Entscheidung dagegen mit einer weltweit weiterbestehenden Dauergefahr. Daran ändere nichts, dass die Behörden derzeit Terroranschläge in Deutschland ausschließen. Der 11. September habe gezeigt, dass die Terrorakte strategische multinationale Bezüge aufweisen. Pinar erwägt, Beschwerde einzulegen, da diese Entscheidung auf einer rein politischen Einschätzung beruhe. „Der Rückgriff auf die Bündniserklärung zeigt dies deutlich“, so Pinar. Den Begriff weltweite Dauergefahr gebe es zudem im Polizeirecht nicht. Eine solche Auslegung würde zu einer pauschalen Aushebelung rechtsstaatlicher Prinzipien führen. Pinar: „Somit wäre staatlichen Eingriffsmöglichkeiten ohne gesetzliche Grundlage Tür und Tor geöffnet.“ kva