piwik no script img

Hamburg darf weiter rastern

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat einen Eilantrag gegen die umstrittene Rasterfahnung nach muslimischen Studenten abgelehnt. Einen entsprechenden Antrag hatte die Anwältin Gül Pinar für einen Iraner gestellt. Begründung der Anwältin: Der auf das Hamburger Polizeigesetz gestützten Maßnahme fehle die Rechtsgrundlage, da das Polizeirecht eine konkrete Gefahrenprognose voraussetze. Das VG begründet seine Entscheidung dagegen mit einer weltweit weiterbestehenden Dauergefahr. Daran ändere nichts, dass die Behörden derzeit Terroranschläge in Deutschland ausschließen. Der 11. September habe gezeigt, dass die Terrorakte strategische multinationale Bezüge aufweisen. Pinar erwägt, Beschwerde einzulegen, da diese Entscheidung auf einer rein politischen Einschätzung beruhe. „Der Rückgriff auf die Bündniserklärung zeigt dies deutlich“, so Pinar. Den Begriff weltweite Dauergefahr gebe es zudem im Polizeirecht nicht. Eine solche Auslegung würde zu einer pauschalen Aushebelung rechtsstaatlicher Prinzipien führen. Pinar: „Somit wäre staatlichen Eingriffsmöglichkeiten ohne gesetzliche Grundlage Tür und Tor geöffnet.“ kva

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen