: Datenschutz für Arbeitnehmer
DÜSSELDORF dpa ■ Die Datenschutzbeauftragten von Bund und neun Ländern haben das von Rot-Grün angekündigte Gesetz zum Schutz der Daten von Arbeitnehmern angemahnt. Der Schutz personenbezogener Daten müsse gesetzlich klar und für die Arbeitgeber verbindlich fixiert werden, heißt es in ihrer gemeinsamen Erklärung. Das Fragerecht des Arbeitgebers müsse begrenzt bleiben. Die Datenschützer warnten vor „gläsernen Beschäftigten“ durch Videoüberwachung und Kontrollen von E-Mail- und Internetnutzung. Auch Persönlichkeitsprofile dürften nicht erstellt werden. Das Erstellen von Gentests müsse grundsätzlich verboten werden.
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