: Kindeswohl mit Füßen getreten
betr.: Diskussion um das „Zuwanderungsgesetz“ (Zuzugsalter)
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 wurde 1992 auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Art. 3, Abs. 1 verlangt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre betreffen, „das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen“ ist.
Die Praxis in unserem Land sieht leider anders aus. Unter dem Vorbehalt, dass die deutschen Ausländer- und Asylgesetze nicht durch die Kinderrechtskonvention eingeschränkt werden sollen, tritt man das Kindeswohl mit Füßen. Hierzulande gelten ausländische Jugendliche schon ab 16 Jahren als Erwachsene. Und nun, in der bereits vom Wahlkampf gezeichneten Diskussion um das Zuwanderungsgesetz, wird geplant, das Zuzugsalter nochmals drastisch zu senken. Die Koalition hat der Opposition zunächst 14 Jahre als Altersgrenze angeboten, die CSU/CDU hat 10 Jahre (!) gefordert. Die Parteien feilschen wie auf einem Basar. Inzwischen steht das Angebot bei 12 Jahren, die Opposition sagt weiterhin nein und führt trotzdem noch immer das große C im Namen.
In unserer IPPNW-Gruppe sind fünf KinderärztInnen vertreten. Mit unserer Kompetenz für Kinder und Jugendliche halten wir diese unsägliche Zuzugsalter-Diskussion für eine Schande. Alle Parteien beschwören gleichzeitig ihre Sorge um die Familie. Gilt das nur für die deutsche Familie? Die Heuchelei und die Menschenverachtung in dieser Diskussion ekeln uns an. Für den Wahlkampf ist Schlimmstes zu befürchten. Wir alle müssen, jeder an seinem Platz, deutlich machen, dass wir es mit dem „Kindeswohl“ ernst meinen und dass wir diese beschämende Diskussion nicht wollen. WINFRIED EISENBERG, MECHTHILD GESMANN,
JAN HAMBRUCH, WERNER JÜTTE, DOROTHEA KALLWITZ,
GÜNTER MENGE, WOLF MÜLLER, THOMAS RAVE, IPPNW
(Ärzte in sozialer Verantwortung), Gruppe Herford
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