: Genanalysen vor Kassen schützen
Der Missbrauch von Gentests soll in Zukunft grundsätzlich verboten werden. Das forderte gestern Hansjürgen Garstka, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, während der Präsentation seines Jahresberichtes 2001. Besonders Krankenkassen würden die genetischen Daten gerne für eine Risikoanalyse ihrer Mitglieder verwenden. Die Sicherung der Selbstbestimmung bei Gentests soll daher gesetzlich festgeschrieben werden. Ein weiterer Schwerpunkt des knapp 200 Seiten umfassenden Jahresberichts ist der Missbrauch von Daten bei Rabattsystemen. In Gestalt von Kundenkarten angepriesene Preisnachlässe bieten die Möglichkeit, das Kaufverhalten zu analysieren und Profile über den Stammkunden zu erstellen. Doch schon im Antragsformular fordern Unternehmen mehr Daten, als für die Teilnahme am Bonussystem erforderlich sind. Die Datenerhebung ist jedoch nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Kunden zulässig. Ein datenschutzgerechter Vordruck soll dies in Zukunft garantieren. TAZ
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