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Permanenter Zankapfel

Die Ausländerpolitik Spaniens wurde erst im Jahr 2000 nach dem Regierungswechsel von den Sozialisten zur konservativen Volkspartei verschärft. Dabei wurden besonders die Rechte der illegalen Einwander massiv zurückgestutzt.

Einwanderungsgesetz? Spanien ist erst seit etwa 15 Jahren ein Einwanderungsland, die Einwanderung wird seit 1985 über das Ausländergesetz geregelt.

Flüchtlingsschutz: Flüchtlinge werden nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Ausnahmen gibt es, wenn nichtstaatlich Verfolgte beweisen können, dass der Staat sie in ihrem Herkunftsland nicht schützt. In der Praxis ist der Nachweis fast unmöglich zu erbringen.

Arbeitsmigration: Es gibt keine Green Card, stattdessen werden jährlich feste Kontingente von Arbeitsmigranten für Landwirtschaft, Baugewerbe und als Haushaltshilfen aus Marokko, Ecuador und Polen angeworben. Häufig bewerben sich illegale Flüchtlinge um einen Arbeitsvorvertrag, nachdem sie aufgegriffen wurden. Sie müssen dazu zurück in ihr Herkunftsland und erhalten dann einen Platz im Kontingent. Die Arbeitserlaubnis ist in der Regel auf fünf Jahre beschränkt.

Nachzugsalter: 18 Jahre.

Integration: Sprachkurse werden nur von Nichtregierungsorganisationen und von Gewerkschaften angeboten, staatliche Zuschüsse gibt es nicht. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend.

Einbürgerung: Voraussetzungen für die Einbürgerung sind mindestens acht Jahre legalen Aufenthalts in Spanien. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich für Staatsbürger lateinamerikanischer Länder, deren Großeltern beide Spanier waren.

Politische Debatte: Die Einwanderung spielte bisher im Wahlkampf keine Rolle, ist aber ein permanenter Zankapfel. Zwischen den großen Parteien, den Sozialisten und der regierenden Volkspartei besteht kein Konsens. Die oppositionellen Sozialisten kritisieren das im Jahr 2000 von der Volkspartei reformierte Ausländergesetz als zu restriktiv. Das Gesetz ist allerdings auch nach der Reform noch liberaler als das Ausländergesetz der Sozialisten von 1985.

REINER WANDLER

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